SWS Studie

4.2 Faire Verteilung von Zumutungen und Handlungschancen

Bei aller Notwendigkeit von politischen Interventionen darf man nicht der Illusion erliegen, dass der sozial-ökologische Wandel umfassend plan- und präzise umsetzbar sei. Die Möglichkeit unbekannter bzw. unbeabsichtigter Konsequenzen darf aber auch nicht dazu führen, Reformen rundweg abzulehnen. Entscheidend ist vielmehr, diese Unwägbarkeiten möglichst frühzeitig zu benennen und zu diskutieren.  Zudem sollten unbeabsichtigte Konsequenzen nicht nur als Risiko gesehen werden. Manche nicht vorhergesehenen Resultate können vielleicht auch dem Transformationsziel dienlich sein. Auch um diese Chance zu nutzen, ist es notwendig, die Transformation lernend-reflexiv zu gestalten: Nicht alles wird gelingen, doch vom Nichthandeln, Verzögern und Verschweigen geht mit Sicherheit die größere Gefahr aus.


Vielerorts hat die Corona-Pandemie (zumindest kurzfristig) vieles massiv verändert. Sie hat zu gravierenden politischen Eingriffen in die private Lebensführung, die Gesellschaft und Wirtschaft geführt, die vorher kaum denkbar waren. Sie hat lang verdrängte soziale und ökologische Missstände wie etwa in der Fleischindustrie ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt und sie hat Verhaltensänderungen (z.B. weniger Flug- und Fernreisen, mehr Homeoffice) bewirkt, die zumindest teilweise zu einem langfristigen Gesinnungswandel beitragen könnten. Allerdings: Wie schon angedeutet, führt die Krise allein noch nicht zwangsläufig zu tiefgreifenden längerfristigen Veränderungen. Nicht selten beschränken sich die Antworten zeitlich und sachlich auf bloße Krisenintervention und oft genug führt eine Krise auch dazu, dass man aus dem Bedürfnis nach Sicherheit und Orientierung heraus erst recht auf gewohnte Strukturen und Praktiken zurückgreift.


Am Beispiel der Mobilitätswende lässt sich zeigen, dass bereits wirksame Veränderungsprozesse und gesellschaftliche Trends als unterstützende Faktoren genutzt werden können. Die geschilderten negativen Folgen des motorisierten Individualverkehrs erzeugen zwar einen gewissen Handlungsdruck, unser bisheriges System der Mobilität grundlegend zu verändern. Allerdings hat dieser bislang nicht ausgereicht, die angedeutete Mobilitätswende in Gang zu setzen. Zu sehr tragen bestehende ökonomische Strukturen, Mobilitätsleitbilder und Verhaltensroutinen zum Erhalt des veralteten Systems bei. Die Digitalisierung eröffnet hier einige neue Möglichkeiten, alternative Formen von Mobilität (und nicht nur die „Aufrüstung des eigenen Autos“) für breite Gesellschaftsschichten attraktiv zu machen, von weiterentwickelten Carsharing-Konzepten bis hin zu vernetzter intermodaler Mobilität, in der unterschiedliche Formen der Mobilität nutzerfreundlich und gewinnbringend verbunden sind. Zu einer modernen Verkehrspolitik zählen dabei nicht nur Forschungs- und Technologieförderung. Dazu sind auch steuerliche und andere Anreizen für den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und attraktive Mobilitätsalternativen sowie politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Alternativen etwa durch die Schaffung autofreier Innenstädte buchstäblich Raum zu geben. Auch hier zeigt sich die Bedeutung des oben genannten, unternehmerisch-innovativen Handelns: Gesellschaftliche Trends wie die wachsende Bereitschaft zum „Nutzen statt Besitzen“ können dann für die Transformation genutzt werden, wenn im Fall der Mobilitätswende Unternehmen der Automobilindustrie bereit sind, etwas Neues zu wagen und ihr Selbstverständnis vom bloßen Automobilhersteller hin zum Mobilitätsdienstleister zu entwickeln.


Generell gilt es also, gesellschaftliche Trends und den sich bereits vollziehenden Wandel wahrzunehmen, aktiv zu verstärken und nach Möglichkeit für die Überwindung bislang wirksamer Pfadabhängigkeiten zu nutzen. Am einfachsten ist dies, wenn wie bei regenerativen Energien oder alternativen Antriebstechnologien technologische Alternativen vorhanden sind und damit kein einschneidender persönlicher Verhaltenswandel erforderlich ist. Relevante technologische Innovationen sollten durch entsprechende Anreize gefördert und nicht aus einer übertriebenen Angst vor möglichen Risiken und Folgewirkungen voreilig verhindert werden. Um breite Akzeptanz schaffen und Risiken bewerten zu können, sollte man solche Innovationen bereits in der Entwicklungsphase gesamtgesellschaftlich diskutieren, auch um deren spätere Implementierung durch angemessene soziale und politische Maßnahmen begleiten zu können.

 

„Generell gilt es also, gesellschaftliche Trends und den sich bereits vollziehenden Wandel wahrzunehmen, aktiv zu verstärken und nach Möglichkeit für die Überwindung bislang wirksamer Pfadabhängigkeiten zu nutzen."

Der dringend notwendige Pfadwechsel bei der Ernährung kann z.B. nur dann gelingen, wenn kulturelle Verhaltensmuster und wirtschaftliche Geschäftsstrategien mitbedacht und auch (bio-)technologische Lösungen, wie etwa unterschiedliche Fleischersatzstoffe, nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Angesichts der nach wie vor wachsenden Weltbevölkerung, der offensichtlichen Grenzen und Probleme konventioneller Fleischherstellung sowie der schwindenden Fischbestände ist klar, dass das Ziel einer ausgewogenen, proteinreichen Ernährung für alle Menschen eine weltweite Zukunftsherausforderung darstellt. Freilich gilt auch hier, dass (bio-)technologische Lösungen nur Teil einer sehr viel komplexeren Veränderungsstrategie mit einer deutlichen Aufwertung pflanzlicher Ernährungsmuster sein werden. Hier spielen Bildung für gesunde Ernährung, mehr Transparenz in der Lebensmittelbranche und der Kampf gegen Dumpingpreise allesamt eine wichtige Rolle.


Bei aller Offenheit für technologische Alternativen, ohne die der gesamtgesellschaftliche Wandel nicht zu bewerkstelligen sein wird, ist daher nochmals zu betonen: Ehrliche Transformationspolitik ist auch eine Politik der Verteilung von Zumutungen, um für andere wie für sich selbst neue Handlungschancen zu eröffnen. Wenn die negativen Effekte, die bislang auf verwundbare Menschen, künftige Generationen oder die Natur abgewälzt werden, künftig von den Verursacher/innen selbst getragen werden sollen, ist dies nicht ohne Einschnitte und Wertverluste von „stranded assets“ möglich. Um dabei von den unvermeidlichen Verteilungskonflikten (vgl. Kap. 3.2) nicht gelähmt zu werden, ist es hilfreich, den betroffenen Interessensgruppen frühzeitig zu zeigen, dass die Einschränkungen unter den richtigen Voraussetzungen und einem angemessenen sozialen Ausgleich nicht nur „verkraftbar“, sondern sogar bereichernd sein können. Bei entsprechender Wertschätzung des Gemeinwohls bzw. beim Verzicht auf kurzfristige, häufig stark materiell ausgeprägte Nutzenmaximierung können vermeintliche Einschränkungen langfristig eine echte Bereicherung darstellen. Sie wirken befreiend und bereichernd nicht nur für diejenigen, die bislang vom Status-quo benachteiligt wurden, sondern auch für bisherige Profiteure, die nun aus alten Pfaden ausbrechen können. Die kluge und differenzierte Analyse der Machtverhältnisse muss sich also mit einer Beurteilung im Lichte der Gerechtigkeit und der Gemeinwohlorientierung verbinden.


Eigeninteressen von Akteur/innen können durchaus mit dem Gemeinwohl in Einklang gebracht werden. In diesem Fall sollte das Partikularinteresse für das Erreichen der Transformationsziele genutzt und als förderlicher Anreiz stabilisiert werden. Dies gilt z.B. für viele der bereits genannten Innovationen, die auch aus eigenem Gewinninteresse heraus vorangetrieben werden, im Effekt aber dem Gemeinwohl und der nachhaltigen Entwicklung dienlich sein können. Nicht selten ist die Motivationslage auch gemischt. Dies gilt z.B. für das „social entrepreneurship“, für Unternehmen, die mit ihrem Geschäftsmodell gleichzeitig Gewinne erzielen und einem guten Zweck („purpose“) dienen wollen, oder auch für Konsument/innen, die sich (auch) aus Distinktionsbedürfnissen heraus an ökologischen Kriterien orientieren. In diese Richtung weisen auch einige Initiativen des UN Global Compact wie z.B. der an die Regierungen gerichtete Aufruf von über 150 weltweit tätigen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Beschäftigten, die Ankurbelung der Wirtschaft nach der Corona-Krise mit den notwendigen Reformen zur Erreichung des 1,5°-Ziel zu verbinden.62 Solange das Handeln eigeninteressierter Akteur/innen der nachhaltigen Entwicklung dient, können diese in beiderlei Hinsicht angesprochen werden: in ihrem Eigeninteresse und in ihrer (möglichen) moralischen Motivation.


Wer die Transformation voranbringen will, muss aber auch bereit sein, Partikularinteressen, die zur Profitmaximierung ausbeuterische oder umweltschädliche Praktiken anwenden, entgegenzutreten und diese, wenn nötig, öffentlichkeitswirksam zu thematisieren. Gemeinwohlschädliche Machtstrukturen und diejenigen, die davon profitieren, müssen als solche benannt und in die Verantwortung genommen werden. Zivilgesellschaftlichen Organisationen und auch der Kirche kommt hier eine besondere Rolle zu, in der sie anwaltschaftlich gerade die Interessen der besonders benachteiligten Gruppen thematisieren. Dabei können natürlich alle, die derartige notwendige Kritik üben, selbst über „Komplizenschaft“ in gemeinwohlschädigende Verhaltensweisen verstrickt sein – ein Dilemma, das nur durch die Bereitschaft zu erhöhter Selbstkritik und Transparenz gemindert werden kann.


Eine wesentliche Voraussetzung, um der (oft gut vernetzten) Macht gemeinwohlschädigender Partikularinteressen entgegentreten zu können, sind Bündnisse von Menschen, Initiativen, politischen Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und Unternehmen, die sich bei aller Unterschiedlichkeit der Perspektiven und Erfahrungshintergründe und jenseits gewohnter Rollenverständnisse gemeinsam stark machen für eine sozial-ökologische Transformation.